AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Firma artandtrade (Peter Znidaric) führt nach den Bestimmungen des § 158 der Gewerbeordnung und den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen online Aktionen für Kunst und Kunsthandwerk durch. Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen gelten nur subsidiär. Gesetzliche Vorschriften wie jene des Konsumentenschutzgesetzes bleiben davon unberührt.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen diverser Vertragspartner sind nicht Vertragsgrundlage.  

Einlieferungsbedingungen für die online Auktion

Der Einlieferer übergibt an den Versteigerer ausschließlich Gegenstände, die sein unbelastetes Eigentum sind - beziehungsweise durch einen Kommittenten mit entsprechender Vollmacht und er haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.

Mit der Einlieferung und Unterschrift des Einlieferungsscheins akzeptiert der Einlieferer die AGB von artandtrade.

Der Einlieferer erhält vom Versteigerer jenen Einlieferungsschein, worauf alle eingelieferten Positionen vermerkt sind. Nachdem es sich um Individualvereinbarungen handelt, werden sämtliche Abmachungen wie Rufpreis, Schätzpreis beziehungsweise Verkaufslimit entsprechend notiert. Etwaige Veränderungen nur nach gegenseitiger Absprache möglich.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor eingelieferte Gegenstände ohne Angabe von Gründen an den Einlieferer zu retournieren.

Einlieferungen aus dem Ausland müssen den rechtlichen Vorlagen entsprechen - etwaige Zolldokumente müssen dem Versteigerer vorgelegt werden.

Sämtliche mit der Einlieferung verbundenen entstandenen Kosten wie Nachverzollungen, Prüfgebühren, Steuern etc. werden dem Einlieferer in Rechnung gestellt. Der Versteigerer kann diese ohne weitere Rückfragen vom Verkaufserlös abziehen.

Die eingelieferten Gegenstände werden vom Versteigerer mit größter Sorgfalt aufbewahrt – er übernimmt jedoch keine Haftung für den Zustand der Objekte und etwaige Beschädigungen.

Der Versteigerer übernimmt die Ausarbeitung und Beschreibung der Gegenstände beziehungsweise die entsprechende Einschätzung.

Für das Fotografieren der eingebrachten Gegenstände werden individuell je nach Aufwand Kosten an den Einlieferer verrechnet. Der Einbringer erteilt dem Versteigerer das unwiderrufliche unentgeltliche und uneingeschränkte Recht die eingebrachten Objekte zu fotografieren und zu illustrieren.

Bei einer einseitigen Vertragsauflösung des Einlieferers oder der Rückziehung einzelner Positionen wird der Versteigerer diesem 10 % des maximalen Schätzpreises als Bearbeitungshonorar geltend machen und entsprechend die Ware bis zur Bezahlung als Sicherstellung einbehalten.

Ein Nachverkauf findet nicht statt - sollten jedoch nach der Auktion Kundenanfragen bestehen, bedarf es der Rücksprache des Versteigerers mit dem Einlieferer.

Nichtverkaufte Lose sind vom Einlieferer binnen 14 Tagen abzuholen, ansonsten ist der Versteigerer befugt entsprechende Lagerkosten zu verrechnen.

Ist der Einlieferer auch Käufer bei der Aktion ist der Versteigerer befugt die Einlieferungserlöse der Auktionsrechnung vom Einlieferer gegenzurechnen.

Die Einlieferungsprovision für erbrachte Leistungen beträgt 12 % vom Meistbot plus € 25 Fotokosten pro Los.

Der Verkaufserlös (abzüglich aller Provisionen, Steuern und sonstiger Gebühren) wird dem Einlieferer 6 Wochen nach Auktionsende beziehungsweise nach Erhalt der aushaftenden Zahlung des Käufers ausschließlich an das angegebene Bankkonto überwiesen - Barauszahlungen sind nicht möglich. Bei unbezahlten versteigerten Auktionslosen wird der Versteigerer den Zuschlag aufheben, diese vom Verkaufserlös in Abzug bringen und den unverkauften Gegenstand retournieren.

Im Reklamationsfall des Meistbieters (Käufers) hat der Versteigerer das Recht diesen mit all seinen Forderungen an den Einlieferer zu verweisen. Der Einlieferer verpflichtet sich hinsichtlich aller gegen den Versteigerer wegen des Versteigerungsgegenstandes erhobenen Ansprüche Dritter schad - und klaglos zu halten. Zudem kann der Versteigerer die Auszahlung an den Einbringer bis zur endgültigen Erledigung der Reklamation aussetzen. Sollte der Verkaufserlös bereits ausbezahlt worden sein, so kann der Versteigerer den Betrag ganz oder teilweise zurückfordern und muss vom Einbringer sofort nach Aufforderung rückerstattet werden.

Der Versteigerer wird vom Einbringer berechtigt, sämtliche Rechte aus den Zuschlägen im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen oder den Einlieferer mit seinen Forderungen an den Käufer zu verweisen.

Der Versteigerer verpflichtet sich keine Untergebote zu akzeptieren.

Die Delkrederehaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen, d.h. der Versteigerer ist in seiner Kommissionstätigkeit dem Einlieferer gegenüber nicht verpflichtet Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu erfüllen.  

Versteigerungsbedingungen für die online Auktion

Versteigerungsobjekte – Zustand der Objekte

Der Versteigerer beschreibt sämtliche zur Aktion gelangenden Objekte mit folgenden Angaben: Name des Künstlers, Titel des Kunstwerkes, Technik, Abmessungen und Erhaltungszustand (wertmindernde Beschädigungen oder Restaurierungen werden in der Beschreibung angegeben) - zudem kann von interessierten Bietern ein Zustandsbericht angefordert werden. Nachdem es sich jedoch um gebrauchte Gegenstände handelt, ist der Zustandsbericht lediglich eine subjektive Einschätzung für die artandtrade keine Gewähr übernimmt.

Außerdem können die zur Auktion gelangenden Gegenstände an gewissen Tagen kurz vor Ende der online Auktion nach Vereinbarung besichtigt und geprüft werden. Nutzen Sie bitte diese Optionen, um jegliche Reklamationen im Vorfeld zu vermeiden.

Online Auktionsablauf - Verdeutlichung der Gebotsschritte

Die stattfindende online Auktion ist eine rein systemische Auktion.

Sie können Ihre Online Gebote nach freiem Belieben setzen, jedoch sollte Ihr Gebot mindestens 10 Euro höher sein als das Bestehende. Die Bieterschritte sind wie folgt formuliert : unter € 200 erfolgen/erhöhen sich die Bieterschritte wie gehabt in € 10 Schritten , unter € 500 in € 20 Schritten und unter bzw ab. € 1000 in € 50 Schritten.Natürlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Gebote zu automatisieren und geben dafür einen Höchstwert ein, den Sie zu bieten bereit sind. Sobald ein anderer Bieter ein Gebot abgibt, erhöht das System automatisch Ihr Gebot in Schritten bis zu jenem maximalen Betrag, für den sie bieten. Automatisiert ist auch die Auktionsverlängerung um jeweils 1 Minute, wenn in der letzten Minute vor Auktionsende geboten wird.Falls Sie in der letzten Minute bieten, beachten Sie, dass pro Gebot eine Verzögerungszeit von etwa 5 Sekunden entstehen kann.

 

Automatisiert ist auch eine entsprechende Email Benachrichtigung, sobald man überboten wurde oder wenn man den Zuschlag erhalten hat.

Durch den Zuschlag kommt zwischen dem Meistbieter und dem Versteigerer der Kaufvertrag zustande. Gebote sind bindend und der Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Objekte verpflichtet. Der registrierte Bieter haftet jeweils für seine Gebote, auch wenn er in Vertretung einer Gesellschaft oder Dritter bietet, haftet er solidarisch für die übernommene Verpflichtung.

Die Zuschlagserteilung erfolgt vollkommen transparent auf elektronischem Wege, wobei der effektive Zuschlag an das jeweils höchste Gebot erteilt wird, das zum vorgegebenen Zuschlagszeitpunkt gemacht wurde.

artandtrade haftet nicht bei systemischen Störungen, Internetüberlastungen oder Stromausfall.

Die Rufpreise (Startpreise) sind auch gleich die Limitpreise - also die Mindestverkaufspreise.

Ein Nachverkauf kann gegebenfalls stattfinden , wobei sich die Limitpreise nicht ändern.

Die/der Käufer/in erhalten nach Auktionsende die Auktionsabrechnung

entweder

bei Vollbesteuerung (V) : Zuschlagpreis (Meistbot) + Aufgeld 23% +

meist 13% bzw 20 % MwSt

oder

bei Differenzbesteuerung (D) : Zuschlagpreis (Meistbot) + Aufgeld 23%

Zu Ihrer Orientierung steht bei jedem Los neben dem Rufpreis ein (V) für vollbesteuert oder ein (D) für differenzbesteuert

Gegebenenfalls werden auch Folgerechtskosten aufgeschlagen – die Gegenstände sind mit einem (F) gekennzeichnet.

Die Bezahlung der ersteigerten Objekte ist ausschließlich durch Banküberweisung möglich – zahlbar gleich nach dem Zuschlag (nach dem Erhalt der Rechnung) bzw. binnen 3 Tagen.

Die Abholung ist ausschließlich nach Zahlungseingang möglich - und bitte binnen 7 Tagen zu erledigen.

Etwaiger Versand ist vom Käufer selbst zu organisieren – Hilfestellung ist möglich.

Käufer aus dem Ausland sind verpflichtet etwaige Zolldokumente selbstständig zu organisieren - Hilfestellung möglich.

Folgerecht

Das Folgerecht ist der Anspruch des Urhebers (bzw. dessen Erben) auf einen geringen Teil des Verkaufspreises, wenn eines seiner Werke der bildenden Kunst (Bilder, Skulpturen etc.) weiter veräußert wird und der Verkaufspreis (ohne Steuern) zumindest € 2500 beträgt.

Jene angebotenen Kunstwerke, die möglicherweise (auch abhängig vom Zuschlagpreis) Folgerechtskostenpflichtig sind, werden mit einem (F) erkenntlich gemacht.

Die möglichen Folgerechtskosten werden dem Käufer verrechnet und von artandtrade an die betreffende Stelle transferiert.

(Zeichen) Erklärungen von Fachbegriffen

Die Beschreibungen der zur Versteigerung kommenden Objekte sind subjektive Meinungen:

1)

Vor - und Zuname des Künstlers mit den Lebensdaten und der Bezeichnung signiert oder monogrammiert bedeutet eindeutiges Werk des Künstlers.

2)

Die Bezeichnung zugeschrieben bedeutet ein wahrscheinliches Werk des Künstlers.

3)

Die Bezeichnung Umkreis bedeutet ein im Einflussbereich des Künstlers entstandenes Werk.

4)

Die Bezeichnung bezeichnet bedeutet ein wahrscheinliches aber nicht von der Hand des Künstlers signiertes Werk.

5)

Die Bezeichnung Werkstatt bedeutet ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers entstandenes Werk.

6)

Die Bezeichnung Schule bedeutet ein in zeitlicher und in stilistischer Nähe zum Künstler entstandenes Werk.

7)

Die Bezeichnung Nachfolge bedeutet ein in der Nachfolge des Künstlers entstandenes stilistisch verwandtes Werk eines jüngeren Künstlers.

8)

Picasso (nach) bedeutet, dass das Werk kein originaler Picasso ist, sondern eine posthume autorisierte limitierte Auflage

Abkürzungen

(V) bedeutet Vollbesteuerung

(D) bedeutet Differenzbesteuerung

(RP) bedeutet Rufpreis

(SP) bedeutet Schätzpreis

(MP) bedeutet Marktpreis

(F) bedeutet Folgerecht

Echtheitsgarantie

Die Schätzung und Beschreibung der sich im Katalog befindlichen Gegenstände wird mit bestem Wissen und Gewissen vorgenommen.

artandtrade garantiert, dass die angebotenen Objekte wirklich von den genannten Künstler*innen oder Urhebern stammen. Weitere Angaben wie Stil, Technik, Materialien, Alter, Ursprung, Epoche etc. werden in gängigen kunsthistorischen Begriffen beschrieben.

Zudem besteht die Möglichkeit die zur Auktion angebotenen Objekte in der Zeit der Vorbesichtigung im Original zu begutachten und zu prüfen, um vor allem etwaige Reklamationen im Vorfeld zu vermeiden.

Zur Teilnahme an der Versteigerung gelten sowohl für den Einlieferer ohne Ausnahme wie auch jeden Bieter die AGB von artandtrade als Vertragsbestandteil.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz - nur die deutschsprachige Version der AGB inklusive der Einlieferungsbedingungen beziehungsweise der Versteigerungsbedingungen von artandtrade sind verbindlich.

Graz , 17.4.2024


Viel Glück beim Ersteigern lhrer begehrten Kunstwerke !